05.03.07.08 (Bayern) Durchführen von innerbetrieblichen Transporten
- Laufende Nr
- 245
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.07
- SYS_4
- 05.03.07.08
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Vertrieb und Einkauf / Disposition / Lager / Transport
- ERAAA
- Durchführen von innerbetrieblichen Transporten
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 2
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von einfachen Transporten innerhalb eines abgegrenzten Bereiches des Betriebsgeländes. Transportgüter (z.B. Produktionsmaterial, Leergut) nach Anweisung (z.B. mündlich, Datenfunk) am Abholort (z.B. Lager, Abstellplatz) ggf. mit Hebezeug (z.B. Fanghaken mit Gurt) aufnehmen, mittels einfach zu handhabender Transportgeräte (z. B. Elektrokarren, Gabelstapler) zum Bestimmungsort (z.B. Lager, Abstellplatz) vorschriftgemäß transportieren und abstellen (bei Nutzung eines Gabelstaplers z.B. Aufnehmen und Umsetzen einer Gitterbox). Weiterleiten der Transportgutdokumente (z.B. Begleitpapiere, Barcode, Warenbegleitschein), ggf. vervollständigen (z.B. Gewichtsangabe). Transportauftrag abmelden. Durchführen der Fahrzeugpflege (z.B. Ölstand kontrollieren, betanken, aufladen, Reinigung, Reifenluftdruck) nach Vorgabe. Störungen vom Fachpersonal beheben lassen.
BBG
Das vorschriftgemäße Durchführen von einfachen Transporten mit einfach zu handhabenden Transportgeräten, die Weiterleitung der Transportgutdokumente sowie die Durchführung der Fahrzeugpflege erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch Anlernen erworben werden.