Aufgaben Datenbank

05.03.07.08 (Bayern) Durchführen von innerbetrieblichen Transporten

Laufende Nr
245
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.07
SYS_4
05.03.07.08
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Vertrieb und Einkauf / Disposition / Lager / Transport
ERAAA
Durchführen von innerbetrieblichen Transporten
Tarifgebiet
Bayern
BAY
2
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Durchführen von einfachen Transporten innerhalb eines abgegrenzten Bereiches des Betriebsgeländes. Transportgüter (z.B. Produktionsmaterial, Leergut) nach Anweisung (z.B. mündlich, Datenfunk) am Abholort (z.B. Lager, Abstellplatz) ggf. mit Hebezeug (z.B. Fanghaken mit Gurt) aufnehmen, mittels einfach zu handhabender Transportgeräte (z. B. Elektrokarren, Gabelstapler) zum Bestimmungsort (z.B. Lager, Abstellplatz) vorschriftgemäß transportieren und abstellen (bei Nutzung eines Gabelstaplers z.B. Aufnehmen und Umsetzen einer Gitterbox). Weiterleiten der Transportgutdokumente (z.B. Begleitpapiere, Barcode, Warenbegleitschein), ggf. vervollständigen (z.B. Gewichtsangabe). Transportauftrag abmelden. Durchführen der Fahrzeugpflege (z.B. Ölstand kontrollieren, betanken, aufladen, Reinigung, Reifenluftdruck) nach Vorgabe. Störungen vom Fachpersonal beheben lassen.

BBG

Das vorschriftgemäße Durchführen von einfachen Transporten mit einfach zu handhabenden Transportgeräten, die Weiterleitung der Transportgutdokumente sowie die Durchführung der Fahrzeugpflege erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch Anlernen erworben werden.